Was sind die Grundsätze von Mediation ? Freiwilligkeit
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem jeder für sich selbst eintritt und das von jedem zu jeder Zeit beendet werden kann. Der Rechtsweg steht weiter offen.
Neutralität
Der Mediator/die Mediatorin ist neutral – ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis. Er/sie ist weder Richter noch Schiedsrichter. Seine/ihre Aufgabe ist die Moderation des Gesprächs und professionelle Vermittlungsarbeit.
Vertrauensschutz
Mediation unterliegt absoluter Diskretion. Alles, was zur Sprache kommt, bleibt in diesem geschützten Raum. Der Mediator/die Mediatorin tritt nicht als Zeuge vor Gericht auf und vertritt keinen der Konfliktpartner nach Beendigung des Mediationsverfahrens vor Gericht.
Offenheit und Fairness
Alle relevanten Tatsachen werden freiwillig offen gelegt. Die Konfliktparteien erklären sich bereit, aktiv und selbstverantwortlich an einer Lösungsfindung zum Nutzen aller Beteiligten mitzuarbeiten. Ziel ist eine faire Lösung, die letztlich von allen mitgetragen wird.
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