Was können Sie von mir erwarten ? Ich bin Juristin mit zusätzlicher mehrjähriger Ausbildung als Mediatorin nach den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM). Deren Ausbildungsstandards entsprechen den europäischen Richtlinien für Mediation.
Wenn Sie in Gesprächen mit Ihrem Konfliktpartner allein nicht mehr weiterkommen oder überhaupt nicht mehr miteinander reden können, stelle ich mich Ihnen als unparteiische Vermittlerin zur Verfügung.
Ich biete Ihnen eine ruhige, vertrauensvolle und neutrale Atmosphäre, höre zu und helfe Ihnen, sich selbst und die andere Seite zu verstehen. Ich achte darauf, dass jeder in Ruhe ausreden darf und jede Meinung gleich viel Gewicht hat. Ich nehme jeden gleich ernst und will jede Haltung verstehen, aber bewerte und richte nicht.
Durch professionelle Gesprächsführung leite und strukturiere ich das Verfahren und stelle auch in schwierigen Situationen die Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft wieder her. Verletzungen, Trauer, Schmerz, Ärger aus der Vergangenheit dürfen ihren Platz haben. Jedoch werde ich Ihr Augenmerk immer wieder nach vorne richten.
Je mehr Sie sich über Ihre eigenen Bedürfnisse klar werden und je besser Sie die der anderen Seite verstehen – ohne diese deshalb billigen zu müssen - umso größer werden die Chancen auf eine allseits zufrieden stellende Lösung des Problems.
Ich stelle mich Ihnen so lange als Vermittlerin zur Verfügung, bis ein Ergebnis gefunden ist, das alle Seiten als fair empfinden und gutheißen.
Mit meiner jahrelangen Erfahrung als Mediatorin achte ich auch auf die praktische Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit der möglichen Problemlösungen. Erfahrungsgemäß sind individuelle Verhandlungsergebnisse tragfähiger und friedensstiftender als Gerichtsurteile.
Bedeutung des Rechts Im traditionellen streitigen Gerichtsverfahren suchen die Beteiligten im Gesetz nach einer rein juristischen Lösung. Bei einer mediativen Verhandlung dient das Recht hingegen nicht als alleiniger Maßstab für die zu treffenden Entscheidungen. Es wird aber auch nicht außen vor gelassen. Es wird als Rahmen und Ideengeber für eigenverantwortliche Gestaltung innerhalb der gesetzlich zulässigen Handlungsspielräume genutzt.
Das bedeutet, dass das Recht bei der Problemlösung nur die Bedeutung erhält, die ihm die Beteiligten einräumen. Andere Gesichtspunkte wie etwa das Aufrechterhalten einer Geschäftsbeziehung oder ein von der Gerichtspraxis abweichendes Gerechtigkeitsempfinden beider Parteien kann zu einem bewussten Verzicht auf eine Rechtsposition führen, aber einen anderen Vorteil bieten. Mediation sucht den umfassenden Ausgleich der Interessen zwischen den Konfliktparteien über eine rein juristische Sichtweise hinaus.
Ich weise die Konfliktpartner allerdings immer darauf hin, dass die rechtlichen Grenzen für die vertragliche Gestaltung eingehalten werden müssen, da kein Vertrag gegen zwingendes Recht oder die guten Sitten verstoßen darf. Jeder muss darüber informiert sein, was rechtlich möglich ist und worauf er gegebenenfalls verzichtet bzw. was er stattdessen gewinnt.
Deshalb empfehle ich, dass jeder Konfliktpartner spätestens vor Abschluss der endgültigen Vereinbarung den rechtlichen Rat eines/r persönlich beratenden Rechtsanwaltes/anwältin in Anspruch nimmt. Ebenso gehört es zum Standard der Mediation, dass im Fall einer notwendigen rechtsverbindlichen Vertragsformulierung nach erfolgter Einigung diese von Anwälten oder Notaren vorgenommen wird.
Kosten Für jede Mediationssitzung wird ein festes Stundenhonorar erhoben, das unabhängig ist vom Streitwert in gerichtlichen Verfahren und von den Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Mediation bietet die Chance, Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden. Einverständliche Vereinbarungen vorab können z.B. die Scheidungsprozesskosten erheblich vermindern.
Eine Mediationssitzung mit zwei Konfliktpartnern dauert in der Regel 90 Minuten. Erforderlich sind bei Trennung und Scheidung erfahrungsgemäß ca. 3-8 Termine. Wie viele Sitzungen im Einzelfall notwendig sind, hängt von den Beteiligten und ihren Problemen ab.
Bei Mediationen mit mehr als zwei Konfliktpartnern oder besonderen Umständen kann auch eine andere Zeiteinteilung sinnvoll sein.
Honorare teile ich Ihnen gerne auf Anfrage mit.
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